Bei der Pferdehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG greift die Forderungsausfalldeckung bis zur Höhe der titulierten Forderung, wobei die Entschädigung pro Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummen begrenzt bleibt – auch wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind. Der schadensersatzpflichtige Dritte selbst kann aus diesem Vertrag keine Rechte ableiten.
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung leistet höchstens bis zur Höhe der titulierten Forderung. Pro Versicherungsfall zahlt der Versicherer maximal die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen, und zwar auch dann, wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind. Der schadensersatzpflichtige Dritte kann aus diesem Vertrag keine eigenen Rechte geltend machen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag besteht bei der Forderungsausfalldeckung Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Gilt die vereinbarte Versicherungssumme auch, wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind?
Ja. Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt, und das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Kann der schadensersatzpflichtige Dritte Ansprüche aus diesem Vertrag stellen?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023