Bei der Pferdehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf und Beendigung des Vertrags sowie Anzeige- und Informationspflichten entgegenzunehmen, dem Versicherungsnehmer Versicherungsscheine und Nachträge zu übermitteln und Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss geleistet werden.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Namen des Versicherers Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung des Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf außerdem Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen entgegennehmen, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss zusammenhängen. Eine Einschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Kann ich meine Kündigung beim Versicherungsvertreter abgeben?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung entgegenzunehmen.
Darf ich Zahlungen direkt an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Gilt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht auch gegen mich?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Wer übermittelt mir den Versicherungsschein?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023