Bei der Pferdehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG geht der Versicherungsvertrag beim Verkauf eines Unternehmens auf den Erwerber über, der damit für die Dauer seines Eigentums in alle Rechte und Pflichten eintritt. Sowohl Versicherer als auch Erwerber erhalten ein Sonderkündigungsrecht, für den laufenden Beitrag haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam, und die Veräußerung muss unverzüglich in Textform angezeigt werden.
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei gilt eine Frist von einem Monat, und die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief). Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Veräußerung Kenntnis erlangt.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag in Textform zu kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Sein Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Kannte der Erwerber die Versicherung zunächst nicht, beginnt die Monatsfrist ab dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften der Veräußerer und der Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief). Diese Anzeige kann durch den Veräußerer oder den Erwerber erfolgen.
Wird die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dazu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Ebenso bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wird das versicherte Unternehmen verkauft oder etwa verpachtet, rückt der neue Eigentümer in den bestehenden Versicherungsvertrag ein und übernimmt dessen Rechte und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber dürfen den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Für den laufenden Beitrag haften bisheriger und neuer Eigentümer gemeinsam, und der Verkauf muss dem Versicherer unverzüglich in Textform gemeldet werden, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet ist.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn das Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Welche Kündigungsfristen gelten nach einer Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber gegenüber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; sein Recht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Veräußerung ausübt. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, muss dies aber innerhalb eines Monats nach dem Erwerb bzw. ab Kenntnis der Versicherung tun.
Wer muss den Beitrag nach dem Verkauf zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Beitragszahlung.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht gemeldet wird?
Die Veräußerung ist unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen – vorausgesetzt, der Versicherer weist nach, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023