Bei der Pferdehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG greift der Versicherungsschutz nur so weit und so lange, wie ihm keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Auch bestimmte US-Sanktionen mit Bezug zum Iran können den Schutz einschränken, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur, soweit und solange keine direkt anwendbaren Sanktionen oder Embargos der EU oder Deutschlands dagegensprechen. Auch US-Sanktionen gegen den Iran können den Schutz einschränken, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherungsschutz aufgrund von Sanktionen entfallen?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Spielen auch US-amerikanische Sanktionen eine Rolle?
Ja. Die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Berührt die Embargobestimmung die übrigen Vertragsregelungen?
Nein, die Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen; sie bestimmt lediglich, dass der Schutz nur besteht, soweit und solange ihm keine anwendbaren Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023