Der Versicherungsschutz der MVK Versicherung VVaG in der Pferdehaftpflicht beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Wichtig dabei: Der pünktliche Beginn steht unter dem Vorbehalt, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt wird.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, greifen dafür gesonderte Regelungen, die den Beginn des Schutzes beeinflussen können.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät oder gar nicht zahle?
In diesem Fall gelten die besonderen Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags, unter deren Vorbehalt der Beginn des Versicherungsschutzes steht.
Wo finde ich den genauen Startzeitpunkt meines Vertrags?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023