Stirbt der Versicherungsnehmer einer Pferdehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG, endet der Schutz nicht sofort: Der Versicherungsschutz läuft bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter, mindestens jedoch sechs Monate. Zahlt der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner innerhalb dieser Frist den nächsten fälligen Beitrag, wird er selbst zum neuen Versicherungsnehmer.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort, mindestens jedoch für 6 Monate.
Wird innerhalb der Frist von 6 Monaten die nächste Beitragsfälligkeit (01.01. oder 01.07.) durch den überlebenden Ehegatten oder überlebenden eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, bleibt der Versicherungsschutz zunächst bestehen. Er läuft bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter, in jedem Fall aber für mindestens sechs Monate. Zahlt der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner in dieser Zeit den nächsten fälligen Beitrag, tritt er als neuer Versicherungsnehmer in den Vertrag ein.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz sofort, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort, mindestens jedoch für 6 Monate.
Wie kann ein Hinterbliebener den Vertrag übernehmen?
Wenn der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner innerhalb der 6-Monats-Frist den nächsten fälligen Beitrag begleicht, wird er selbst zum Versicherungsnehmer.
Zu welchen Terminen ist der Beitrag fällig?
Die nächste Beitragsfälligkeit ist der 01.01. oder der 01.07.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023