Wann ein Folgebeitrag der MVK Versicherung VVaG in der Pferdehaftpflicht fällig wird und was bei verspäteter Zahlung passiert, hängt von der vereinbarten Zahlungsweise ab: Der Beitrag ist zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig, und wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug. Nach einer Mahnung mit Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen drohen Leistungsfreiheit und eine Kündigung mit sofortiger Wirkung – die aber unter bestimmten Voraussetzungen wieder unwirksam werden kann.
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Angaben macht:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen hin (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht).
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach dem Punkt zur Leistungsfreiheit nach Mahnung bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Folgebeitrag muss zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt werden. Wer die verspätete Zahlung selbst zu vertreten hat, gerät auch ohne Mahnung in Verzug und muss dem Versicherer einen dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Bleibt der Beitrag offen, kann der Versicherer mahnen und eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen; kommt es danach zu einem Versicherungsfall, während noch Rückstände bestehen, muss der Versicherer nicht leisten und kann den Vertrag sofort kündigen. Wird der offene Betrag innerhalb eines Monats gezahlt, wird die Kündigung wieder unwirksam.
Häufige Fragen
Wann ist ein Folgebeitrag fällig?
Je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Gerate ich bei verspäteter Zahlung automatisch in Verzug?
Ja, wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug – allerdings nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Wie lange muss die Zahlungsfrist in der Mahnung sein?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung muss zudem die rückständigen Beträge einzeln beziffern und auf Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hinweisen.
Kann ich eine Kündigung wegen Beitragsverzugs noch abwenden?
Ja, die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt der Monat ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023