Wer bei der MVK Versicherung VVaG in der Pferdehaftpflicht den Beitrag per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitstag für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen. Klappt der Einzug ohne Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie sofort nach einer Zahlungsaufforderung erfolgt – bei verschuldetem Fehlschlag darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren berechnen.
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Beiträge per Lastschrift eingezogen werden, muss am Fälligkeitstag genug Geld auf dem Konto sein. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, gilt die Zahlung noch als pünktlich, sofern sie sofort nach einer Aufforderung des Versicherers erfolgt. Liegt das Fehlschlagen hingegen am Versicherungsnehmer, kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen; die Beiträge sind dann selbst zu überweisen, und Gebühren der Bank für die geplatzte Lastschrift können weiterberechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags müssen Sie für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen, damit der Beitrag eingezogen werden kann.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn Sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers in Textform zahlen.
Was passiert, wenn der Lastschrifteinzug wiederholt an mir scheitert?
Haben Sie zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Sie müssen dann den ausstehenden und zukünftige Beiträge selbst übermitteln.
Muss ich Bankgebühren für eine geplatzte Lastschrift tragen?
Ja, von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023