Bei der Pferdehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG greift der Versicherungsschutz nur für Schadensereignisse, die innerhalb eines festgelegten Gebietes eintreten – dazu zählen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Norwegen, Grönland, die Färöer-Inseln, Island und Liechtenstein.
Versicherungsschutz besteht nur für Schadensereignisse, die in einem der folgenden Gebiete eintreten:
- in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- in der Schweiz
- in Norwegen
- in Grönland
- auf den Färöer-Inseln
- in Island
- in Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz ist räumlich begrenzt. Er gilt nur, wenn sich das Schadensereignis in einem der genannten Gebiete ereignet: in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen, in Grönland, auf den Färöer-Inseln, in Island oder in Liechtenstein.
Häufige Fragen
In welchen Ländern bin ich mit der Pferdehaftpflicht abgesichert?
Der Versicherungsschutz gilt für Schadensereignisse in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Norwegen, in Grönland, auf den Färöer-Inseln, in Island und in Liechtenstein.
Bin ich auch bei einem Schaden außerhalb Europas versichert?
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Schadensereignisse, die in den genannten Gebieten eintreten. Für Schadensereignisse außerhalb dieser Gebiete besteht kein Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz auch in der Schweiz, obwohl sie nicht zur EU gehört?
Ja, die Schweiz ist ausdrücklich als Gebiet aufgeführt, in dem Versicherungsschutz für Schadensereignisse besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023