Wer bei der MVK Versicherung VVaG eine Pferdehaftpflicht abschließt, sichert damit die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Reittieren wie Pferden, Kleinpferden, Ponys, Eseln und Maultieren ab. Wichtig ist dabei: Hält man die Tiere zu beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Zwecken, greift dieser Vertrag nicht.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Reittieren. Dazu zählen:
- Pferde
- Kleinpferde
- Ponys
- Esel
- Maultiere
Kein Versicherungsschutz besteht über diesen Vertrag, wenn die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag deckt die gesetzliche Haftpflicht ab, die entsteht, wenn man als Halter von Reittieren wie Pferden, Ponys, Eseln oder Maultieren für Schäden verantwortlich ist. Der Schutz gilt jedoch nur für die private Tierhaltung. Sobald die Tiere beruflich, betrieblich oder gewerblich genutzt werden, greift dieser Vertrag nicht.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über diesen Vertrag abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Reittieren, konkret von Pferden, Kleinpferden, Ponys, Eseln und Maultieren.
Bin ich auch abgesichert, wenn ich mein Pferd gewerblich nutze?
Nein. Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken besteht über diesen Vertrag kein Versicherungsschutz.
Wessen Haftpflicht ist über diesen Vertrag versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Halter der genannten Reittiere, im Umfang der weiteren Bestimmungen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023