Bei der Pferdehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG übernimmt der Versicherer die Prüfung der Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei. Er ist außerdem bevollmächtigt, einen Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers zu führen, die Kosten eines Strafverteidigers zu tragen und ein Recht auf Rentenminderung auszuüben.
Der Versicherungsschutz umfasst
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt dann den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft bei einem Schaden zunächst die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen frei. Steht eine bindende Schadensersatzverpflichtung fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Zudem darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, einen Prozess auf eigene Kosten führen, die Kosten eines Strafverteidigers tragen und ein Recht auf Rentenminderung ausüben.
Häufige Fragen
Was leistet der Versicherer im Schadenfall genau?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Sie ist berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung des Versicherers ein Anerkenntnis abgebe?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Wer trägt die Kosten eines Rechtsstreits oder Strafverteidigers?
Bei einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche führt der Versicherer den Prozess auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers. Wünscht oder genehmigt er in einem Strafverfahren die Bestellung eines Verteidigers, trägt er dessen gebührenordnungsmäßige oder besonders vereinbarte höhere Kosten.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023