Die MVK Privathaftpflicht schließt Schäden im Zusammenhang mit Asbest vom Versicherungsschutz aus, bietet jedoch Absicherung bei anderen Schadensfällen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.