Die MVK Privathaftpflicht schließt Schäden durch Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen vom Versicherungsschutz aus, bietet jedoch Schutz bei anderen Risiken.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen
Deckungserweiterung Tarif Premium
Es gilt: Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist auf 10.000 Euro je Schadenereignis begrenzt.