Die MVK Privathaftpflicht schließt Schäden durch Strahlen vom Versicherungsschutz aus, bietet jedoch umfassenden Schutz bei anderen Schadensfällen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen)