Die MVK Privathaftpflicht schließt Schäden bei ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigungen vom Versicherungsschutz aus, bietet jedoch Schutz bei alltäglichen Risiken.
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen wegen Schäden durch eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung.