Die MVK Privathaftpflicht schließt Schäden durch Senkungen, Erdrutschungen und Überschwemmungen vom Versicherungsschutz aus, bietet jedoch Schutz bei anderen Risiken.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
(1) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
(2) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer