Die MVK Privathaftpflicht schließt Schäden im Zusammenhang mit Gentechnik vom Versicherungsschutz aus, bietet jedoch Absicherung bei anderen Schadensfällen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf
(1) gentechnische Arbeiten,
(2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
(3) Erzeugnisse, die
- Bestandteile aus GVO enthalten,
- aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden