Die MVK Privathaftpflicht schließt Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen vom Versicherungsschutz aus.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten
oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstige Leistungen übernommen haben.