Die MVK Privathaftpflicht bietet eine Mitversicherung von Fahrrädern, Elektrofahrrädern, Pedelecs und E-Scootern und schützt Sie vor Haftungsansprüchen im Alltag.
Mitversichert ist, in Ergänzung zu Abschnitt A1-6.12, die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus dem Besitz und dem Gebrauch von Fahrrädern, Elektrofahrrädern, Pedelecs und E-Scooter.
Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass das Fahrzeug vom Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ausgenommen und nach dem Pflichtversicherungsgesetz nicht versicherungspflichtig ist.