Wer bei der MVK Versicherung VVaG einen Rechtsschutz hat, erreicht bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr sofort eine telefonische Beratung durch selbstständige Rechtsanwälte über die Anwaltshotline. Der Service ist bis zu fünfmal im Jahr nutzbar, eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird dabei nicht berechnet, und für bestimmte ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten erfolgt keine Beratung.
In der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr steht Ihnen bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles in den versicherten Bereichen eine sofortige telefonische Beratung durch selbstständige Rechtsanwälte zur Verfügung. Dies gilt montags bis freitags, mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage sowie des 24.12. und des 31.12. jeden Jahres.
Die Beratung ist unter der Rufnummer 0721 98198555 zu erreichen (Telefongebühr zum Ortstarif, ggf. separate Mobilfunkgebühren).
Wurde für Ihren Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird Ihnen diese durch die telefonische Rechtsberatung nicht in Rechnung gestellt.
Bis zu 5-mal im Jahr kann der Versicherungsnehmer die telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Keine Beratung erfolgt zu den über die Versicherungsbedingungen ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten. Dazu gehören zum Beispiel:
- das Urheber- oder Patentrecht
- Vorsatztaten
- die Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- der Erwerb oder die Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks
- die Planung oder Errichtung eines Gebäudes
- der Erwerb eines Gebäudes
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Rechtsschutzfall können Sie an Werktagen von 08.00 bis 18.00 Uhr sofort telefonisch von selbstständigen Rechtsanwälten beraten werden; an Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ist der Service nicht verfügbar. Sie können diese Beratung bis zu fünfmal im Jahr nutzen, ohne dass eine vereinbarte Selbstbeteiligung anfällt. Für bestimmte ausgeschlossene Themen wie Urheber- oder Patentrecht, Vorsatztaten oder Bau- und Grundstücksangelegenheiten gibt es allerdings keine Beratung.
Häufige Fragen
Wann kann ich die telefonische Anwaltshotline erreichen?
Montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr, ausgenommen sind die bundeseinheitlichen Feiertage sowie der 24.12. und der 31.12. jeden Jahres.
Wie oft darf ich die telefonische Rechtsberatung im Jahr nutzen?
Der Versicherungsnehmer kann die telefonische Rechtsberatung bis zu 5-mal im Jahr in Anspruch nehmen.
Wird meine Selbstbeteiligung bei der telefonischen Beratung fällig?
Nein. Wurde für Ihren Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird Ihnen diese durch die telefonische Rechtsberatung nicht in Rechnung gestellt.
Zu welchen Themen gibt es keine telefonische Beratung?
Zu den über die Versicherungsbedingungen ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten, zum Beispiel Urheber- oder Patentrecht, Vorsatztaten, Abwehr von Schadenersatzansprüchen, Erwerb oder Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks, Planung oder Errichtung eines Gebäudes sowie Erwerb eines Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023