Wer bei der MVK MVK Versicherung VVaG Versicherung eine Photovoltaikanlage anschafft, installiert oder betreibt, kann seine rechtlichen Interessen über den Rechtsschutz absichern – vorausgesetzt, die Anlage ist nach der Landesbauordnung genehmigungs- bzw. verfahrensfrei, liegt auf dem selbstgenutzten eigenen Objekt, hat maximal 15 kWp Leistung und es besteht bereits der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter. Für den Schutz gilt eine dreimonatige Wartezeit.
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Dies gilt, wenn die Anlage folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Sie ist nach der jeweils einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- bzw. verfahrensfrei.
- Sie befindet sich auf der Dachfläche eines selbstgenutzten Objekts, das im Eigentum des Versicherungsnehmers und/oder im Eigentum der mitversicherten Personen steht (keine Gewerbeobjekte).
- Sie hat maximal eine Leistung von 15 kWp.
- Für das betroffene Objekt besteht bei der MVK Versicherung auch der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Häusern, Wohnungen und Grundstücken.
Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein sichert rechtliche Interessen rund um eine Photovoltaikanlage ab – von der Anschaffung über die Installation bis zum Betrieb. Der Schutz greift nur, wenn die Anlage genehmigungs- bzw. verfahrensfrei ist, auf einem selbstgenutzten eigenen Objekt (kein Gewerbe) mit maximal 15 kWp Leistung liegt und für dieses Objekt bereits der Eigentümer- und Mieter-Rechtsschutz besteht. Zusätzlich muss eine Wartezeit von drei Monaten abgewartet werden.
Häufige Fragen
Welche Anlagen sind über diesen Baustein abgesichert?
Abgesichert sind Photovoltaikanlagen, die nach der jeweiligen Landesbauordnung genehmigungs- bzw. verfahrensfrei sind, auf der Dachfläche eines selbstgenutzten Objekts im Eigentum des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen liegen (keine Gewerbeobjekte) und maximal 15 kWp Leistung haben.
Gilt der Schutz auch für Anlagen auf Gewerbeobjekten?
Nein, Gewerbeobjekte sind ausdrücklich ausgenommen. Die Anlage muss sich auf einem selbstgenutzten Objekt befinden.
Muss ich eine Wartezeit beachten?
Ja, es gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Welche Voraussetzung muss zusätzlich für das betroffene Objekt erfüllt sein?
Für das betroffene Objekt muss bei der MVK Versicherung auch der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Häusern, Wohnungen und Grundstücken bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023