Die MVK Versicherung VVaG übernimmt im Rechtsschutz die Kosten für eine anwaltliche oder notarielle Beratung zu Vorsorgeverfügungen wie Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Testament – bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr, bei einer Wartezeit von drei Monaten und ohne Berücksichtigung eines Selbstbehalts.
Versicherungsschutz besteht für einen Rat oder eine Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung muss sich auf eine der folgenden Angelegenheiten beziehen:
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Testament
Die Kostenübernahme ist auf eine Beratung mit maximal 250 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Die Rechtsberatung darf nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts oder Notars zusammenhängen.
Als Versicherungsfall, der den Anspruch auf eine Beratung begründet, gilt der Zeitpunkt, an dem das Beratungsbedürfnis aufgrund konkreter Lebensumstände erstmals entstanden ist.
Ein etwaig vereinbarter Selbstbehalt wird nicht berücksichtigt.
Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich zu einer Vorsorgeverfügung wie einer Betreuungsverfügung, einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung oder einem Testament beraten lassen möchte, kann dafür einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Anspruch nehmen. Die Kosten werden für eine Beratung bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr getragen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem das Beratungsbedürfnis aufgrund konkreter Lebensumstände erstmals entstanden ist. Ein vereinbarter Selbstbehalt spielt hier keine Rolle, allerdings gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Häufige Fragen
Zu welchen Themen kann ich mich beraten lassen?
Der Versicherungsschutz gilt für einen Rat oder eine Auskunft zu einer Betreuungsverfügung, einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung oder einem Testament.
Wie hoch ist die Kostenübernahme für die Beratung?
Die Kostenübernahme ist auf eine Beratung mit maximal 250 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Gilt eine Wartezeit für diese Leistung?
Ja, es gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Wird ein vereinbarter Selbstbehalt abgezogen?
Nein, ein etwaig vereinbarter Selbstbehalt wird nicht berücksichtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023