Bei der MVK Versicherung VVaG im Rechtsschutz übernimmt der Versicherer die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung bis zu maximal 250 Euro, wenn der Rechtsschutzfall damit erledigt ist und keine weitere Tätigkeit folgt – und verzichtet in diesen Fällen sogar auf den Abzug der Selbstbeteiligung.
Ist ein Rechtsschutzfall bereits mit einer anwaltlichen Erstberatung erledigt und mit keiner weiteren Tätigkeit verbunden, gelten folgende Regelungen:
- Die MVK Versicherung verzichtet in diesem Fall auf den Abzug der Selbstbeteiligung.
- Die Beratungskosten werden bis zu einem Betrag von maximal 250 Euro erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Rechtsproblem schon durch eine einzige anwaltliche Erstberatung geklärt ist und nichts weiter unternommen werden muss, kommt die MVK Versicherung für die Kosten dieser Beratung auf. Dabei wird keine Selbstbeteiligung abgezogen. Die Erstattung ist auf höchstens 250 Euro begrenzt.
Häufige Fragen
Muss ich bei einer reinen Erstberatung eine Selbstbeteiligung zahlen?
Nein. Wenn der Rechtsschutzfall allein mit einer anwaltlichen Erstberatung erledigt ist und keine weitere Tätigkeit folgt, verzichtet die MVK Versicherung auf den Abzug der Selbstbeteiligung.
Bis zu welchem Betrag werden die Beratungskosten übernommen?
Die Beratungskosten werden bis zu einem Betrag von maximal 250 Euro erstattet.
Wann greift der erweiterte Beratungs-Rechtsschutz?
Er greift in den Fällen, in denen der Rechtsschutzfall mit einer anwaltlichen Erstberatung erledigt ist und mit keiner weiteren Tätigkeit verbunden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023