Bei der MVK Versicherung VVaG im Rechtsschutz übernimmt der Versicherer die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation für bis zu acht Sitzungsstunden und höchstens 1.000 Euro, sofern die betroffene Leistungsart im Vertrag versichert ist. Sind auch nicht versicherte Personen als Partei beteiligt, werden die Kosten anteilig getragen; für eit des Mediators selbst haftet der Versicherer nicht.
Der Versicherungsschutz für Mediation erstreckt sich auf die im Vertrag versicherten Leistungsarten. Der Versicherer trägt die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation für bis zu acht Sitzungsstunden, insgesamt jedoch maximal 1.000 Euro.
Sind am Mediationsverfahren nicht versicherte Personen als Partei beteiligt, trägt der Versicherer die Kosten anteilig. Maßgeblich ist dabei das Verhältnis der versicherten zu den nicht versicherten Personen.
Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die entsprechenden Bestimmungen zu folgenden Punkten:
- die Bestimmungen zur Leistungsart,
- die Bestimmungen zum örtlichen Geltungsbereich,
- die Bestimmungen zum zeitlichen Geltungsbereich,
- die Bestimmungen zu den ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten,
- die weiteren allgemeinen Bestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Konflikt außergerichtlich durch Mediation gelöst werden soll, übernimmt der Versicherer die Kosten für maximal acht Sitzungsstunden, insgesamt aber höchstens 1.000 Euro – vorausgesetzt, die betroffene Leistungsart ist im Vertrag versichert. Nehmen auch nicht versicherte Personen an der Mediation teil, werden die Kosten anteilig nach dem Verhältnis versicherter zu nicht versicherter Personen aufgeteilt. Für die Arbeit des Mediators übernimmt der Versicherer keine Verantwortung.
Häufige Fragen
Wie viele Mediationssitzungen und welchen Höchstbetrag zahlt der Versicherer?
Der Versicherer trägt die Kosten der Mediation für bis zu acht Sitzungsstunden, insgesamt aber höchstens 1.000 Euro.
Was passiert, wenn auch nicht versicherte Personen an der Mediation beteiligt sind?
Dann trägt der Versicherer die Kosten nur anteilig – und zwar im Verhältnis der versicherten zu den nicht versicherten Personen.
Haftet der Versicherer für die Arbeit des Mediators?
Nein. Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.
Für welche Fälle gilt der Versicherungsschutz für Mediation?
Der Versicherungsschutz für Mediation erstreckt sich auf die im Vertrag versicherten Leistungsarten.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023