Beim Kauf und Einbau einer Küche in eine neu errichtete oder umgebaute Wohneinheit greift der Vertrags-Rechtsschutz der MVK Versicherung VVaG und schützt Ihre rechtlichen Interessen aus den zugrunde liegenden schuldrechtlichen Verträgen. Damit sind Streitigkeiten rund um Kauf und Einbau einer Küche abgesichert.
Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen. Voraussetzung ist, dass diese im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau einer Küche stehen. Die Küche muss dabei in eine neu errichtete oder umgebaute Wohneinheit eingebaut werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf rechtliche Auseinandersetzungen, die sich aus schuldrechtlichen Verträgen rund um den Kauf und Einbau einer Küche ergeben. Das gilt, wenn die Küche in eine neu errichtete oder umgebaute Wohneinheit eingebaut wird.
Häufige Fragen
Ist der Kauf einer Küche vom Vertrags-Rechtsschutz erfasst?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau einer Küche.
Gilt der Schutz auch für den Einbau der Küche?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst rechtliche Interessen im Zusammenhang mit dem Kauf und dem Einbau einer Küche.
In welcher Situation muss die Küche eingebaut werden, damit der Schutz greift?
Die Küche muss in eine neu errichtete oder umgebaute Wohneinheit eingebaut werden.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023