Ansprüche aus dem Rechtsschutz-Versicherungsvertrag der MVK Versicherung VVaG verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche gegenüber dem Versicherer aus dem Vertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Wie diese Frist genau berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Meldet der Versicherte einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Frist so lange nicht weiter, bis die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Nach welchen Regeln wird die Verjährungsfrist berechnet?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Wurde ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023