Welche Rechtsbereiche der Rechtsschutz der MVK Versicherung VVaG abdeckt, hängt von der vereinbarten Form ab und reicht von Schadenersatz-, eits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz über Vertrags- und Sachenrecht samt Internet-Rechtsschutz bis zu Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Ergänzt wird das um Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sowie Opfer-Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten.
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in bestimmten Formen vereinbart werden. Der Versicherungsschutz umfasst dabei folgende Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Voraussetzung ist, dass diese Ansprüche nicht zugleich auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Arbeits-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. Das gilt, soweit der Versicherungsschutz nicht bereits im Schadenersatz-Rechtsschutz, im Arbeits-Rechtsschutz oder im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz enthalten ist.
Wird ein Vertrag über das Internet online im eigenen Namen und Interesse geschlossen, besteht Versicherungsschutz (Internet-Rechtsschutz). Das gilt, soweit kein Zusammenhang besteht mit:
- rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen;
- dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Der Versicherungsschutz umfasst Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Der Versicherungsschutz umfasst Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes:
- eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat;
- eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird.
Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat.
Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz. Ebenso wenig besteht Versicherungsschutz bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Der Versicherungsschutz umfasst Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist, dass diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen.
Opfer-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Opfer-Rechtsschutz als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor einem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (letztere gemäß Strafgesetzbuch, eventuell als Körperverletzung im Amt) und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag.
Der Versicherungsnehmer hat daneben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts:
- im Ermittlungsverfahren,
- im Nebenklageverfahren,
- für den Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz,
- für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach dem Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Der Versicherungsnehmer hat zusätzlich Versicherungsschutz für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz unter folgenden Voraussetzungen:
- er ist nebenklageberechtigt und
- er wurde durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und
- bei ihm sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
Ausnahme: Wenn der Versicherungsnehmer die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand im Sinne der Strafprozessordnung in Anspruch nehmen kann, besteht auch bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz gliedert sich in mehrere Leistungsarten, die jeweils einen bestimmten Rechtsbereich abdecken – etwa Schadenersatz, Arbeit, Wohnung und Grundstück, Verträge, Steuern, Sozial- und Verwaltungssachen, Straf- und Ordnungswidrigkeiten sowie Beratung im Familien- und Erbrecht. Welche dieser Bereiche konkret gelten, richtet sich nach der vereinbarten Form des Vertrags. Beim Straf-Rechtsschutz gibt es Besonderheiten: Bei einem Vorsatzvorwurf greift der Schutz nur rückwirkend, wenn kein Vorsatz festgestellt wird, und bei Verbrechen oder reinen Vorsatzdelikten besteht kein Schutz. Beim Opfer-Rechtsschutz sind Verletzte von Gewaltstraftaten abgesichert, allerdings nicht, wenn ein Anwalt kostenlos beigeordnet werden kann.
Häufige Fragen
Bin ich auch geschützt, wenn ich online einen Vertrag abschließe?
Ja, für online im eigenen Namen und Interesse geschlossene Verträge besteht Internet-Rechtsschutz. Ausgenommen sind jedoch Fälle mit Zusammenhang zu rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen sowie zum Erwerb oder zur Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Zahlt der Rechtsschutz auch bei einem Vorwurf des Vorsatzes im Strafrecht?
Bei einem verkehrsrechtlichen Vergehen muss der Versicherungsnehmer die Kosten erstatten, wenn rechtskräftig ein Vorsatz festgestellt wird. Bei sonstigen Vergehen, die vorsätzlich wie fahrlässig strafbar sind, besteht bei einem Vorsatzvorwurf rückwirkend Schutz, sofern kein Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird. Bei Verbrechen und bei Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, besteht kein Versicherungsschutz.
Wer hat Anspruch auf Opfer-Rechtsschutz?
Anspruch besteht, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden, etwa bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag. Kann jedoch ein Rechtsanwalt kostenlos als Beistand beigeordnet werden, besteht trotz Vorliegen der Voraussetzungen kein Versicherungsschutz.
Deckt der Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht jede anwaltliche Tätigkeit ab?
Nein, er umfasst Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist, dass diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023