Bei der MVK Versicherung VVaG im Rechtsschutz werden Entscheidungen nicht automatisiert allein auf der erhobenen personenbezogenen Daten getroffen – eine automatisierte Entscheidungsfindung findet also nicht statt.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung auf der Grundlage der erhobenen personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Was bedeutet das konkret?
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht dazu genutzt, um Entscheidungen vollständig automatisiert zu treffen. Es gibt also keine rein maschinelle Einzelfallentscheidung auf Basis dieser Daten.
Häufige Fragen
Werden Entscheidungen bei mir vollautomatisch anhand meiner Daten getroffen?
Nein. Eine automatisierte Entscheidungsfindung auf Grundlage der erhobenen personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Gibt es automatisierte Einzelfallentscheidungen auf Basis meiner personenbezogenen Daten?
Nein, solche automatisierten Einzelfallentscheidungen erfolgen nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023