Beim eits-Rechtsschutz der MVK Versicherung VVaG besteht Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Begleitung beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung, mit der ein Beschäftigungsverhältnis und die daraus folgenden Ansprüche erledigt werden – die Kostenübernahme ist dabei auf 750 Euro pro Leistungsfall und Kalenderjahr begrenzt. Zusätzlich sind Rentner und Pensionäre bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung und zum Beihilferecht aus nicht mehr aktiven eits- oder Dienstverhältnissen abgesichert.
Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung. Mit dieser Vereinbarung werden ein Beschäftigungsverhältnis und die sich daraus ergebenden Ansprüche erledigt. Die Kostenübernahme ist insoweit auf 750 Euro für einen Leistungsfall pro Kalenderjahr begrenzt.
Ergänzend gilt Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Rentnern und Pensionären. Dies gilt im Zusammenhang mit:
- der betrieblichen Altersversorgung
- dem Beihilferecht aus nicht mehr aktiven Arbeitsverhältnissen bzw. öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen
Was bedeutet das konkret?
Wer sich anwaltlich beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung unterstützen lässt, ist dafür versichert – allerdings nur bis zu einem festen Betrag pro Jahr. Auch Rentner und Pensionäre sind abgesichert, wenn es um ihre betriebliche Altersversorgung oder um Beihilfeansprüche aus einem bereits beendeten Arbeits- oder Dienstverhältnis geht.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich mit meinem Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung abschließe?
Ja, es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung, mit der ein Beschäftigungsverhältnis und die sich daraus ergebenden Ansprüche erledigt werden.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten bei einer Aufhebungsvereinbarung übernommen?
Die Kostenübernahme ist insoweit auf 750 Euro für einen Leistungsfall pro Kalenderjahr begrenzt.
Sind auch Rentner und Pensionäre über den Arbeits-Rechtsschutz abgesichert?
Ja, ergänzend besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Rentnern und Pensionären im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung sowie dem Beihilferecht aus nicht mehr aktiven Arbeitsverhältnissen bzw. öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023