Beim Sozialgerichts-Rechtsschutz der MVK Versicherung VVaG greift der Schutz nicht erst vor Gericht, sondern bereits im Widerspruchsverfahren, das einer Klage vorausgeht – so werden die rechtlichen Interessen schon in dieser vorgeschalteten Phase abgedeckt.
Der Versicherungsschutz gilt auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Widerspruchsverfahren, das der Klage vorgeschaltet ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz umfasst nicht nur das eigentliche Gerichtsverfahren, sondern auch das vorgelagerte Widerspruchsverfahren. Damit sind die rechtlichen Interessen bereits in dem Verfahrensschritt geschützt, der einer Klage vorausgeht.
Häufige Fragen
Ist auch das Widerspruchsverfahren mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Widerspruchsverfahren, das der Klage vorgeschaltet ist.
Greift der Schutz erst, wenn es zur Klage kommt?
Nein, der Schutz umfasst bereits das der Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren und nicht nur das gerichtliche Verfahren.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023