Der Rechtsschutz der MVK Versicherung VVaG beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sobald der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlt; eine vereinbarte Wartezeit bleibt davon unberührt. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird – mit klaren Fristen für Kündigung und Beendigung.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt davon unberührt.
Dauer und Ende des Vertrages
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versicherungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsbeendigung
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet an dem Datum, das im Versicherungsschein steht, sofern der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wird; eine eventuell vereinbarte Wartezeit gilt trotzdem weiter. Ein Vertrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vorher gekündigt wird. Kürzere Verträge enden ohne Kündigung, und bei Laufzeiten über drei Jahren kann der Versicherungsnehmer mit dreimonatiger Frist zum Ablauf des dritten oder eines folgenden Jahres kündigen.
Häufige Fragen
Ab wann greift mein Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit gezahlt wird. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt davon unberührt.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Versicherungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Wann endet ein Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit?
Ein solcher Vertrag endet automatisch zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen langfristigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023