Die MVK Versicherung VVaG nutzt im Rechtsschutz die Angaben des Versicherungsnehmers bei der Antragstellung und bei möglichen Gefahrerhöhungen, um das Risiko korrekt einzuschätzen und über Annahme oder Ablehnung zu entscheiden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht wird ein Risiko nicht angenommen, und bei erheblicher Gefahrerhöhung wird der Vertrag gekündigt.
Ihre Angaben als Versicherungsnehmer dienen bei der Antragstellung und bei möglichen Gefahrerhöhungen dazu, dass die MVK Versicherung das Risiko korrekt einschätzen und über die Annahme oder die Ablehnung entscheiden kann.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen der Anzeigepflicht wird die MVK Versicherung ein Risiko nicht annehmen. Dies gilt auch nicht zu geänderten Bedingungen.
Im Falle einer erheblichen Gefahrerhöhung wird der Vertrag gekündigt. Eine erhöhte Prämie wird nicht verlangt.
Was bedeutet das konkret?
Die Angaben, die man bei Vertragsabschluss oder bei einer Veränderung des Risikos macht, sind für die Versicherung wichtig, um zu entscheiden, ob und wie sie den Vertrag anbietet. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, dessen Risiko wird nicht angenommen – auch nicht zu veränderten Bedingungen. Wird das Risiko nach Vertragsschluss erheblich größer, kündigt die Versicherung den Vertrag, statt einen höheren Beitrag zu fordern.
Häufige Fragen
Wozu dienen meine Angaben bei der Antragstellung?
Sie dienen der MVK Versicherung dazu, das Risiko korrekt einzuschätzen und über die Annahme oder Ablehnung zu entscheiden. Das gilt auch bei möglichen Gefahrerhöhungen.
Was passiert, wenn ich meine Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletze?
In diesem Fall nimmt die MVK Versicherung das Risiko nicht an – auch nicht zu geänderten Bedingungen.
Wird bei einer erheblichen Gefahrerhöhung mein Beitrag erhöht?
Nein. Bei einer erheblichen Gefahrerhöhung wird der Vertrag gekündigt und keine erhöhte Prämie verlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023