Bei der Rechtsschutzversicherung der MVK Versicherung VVaG wird der erste oder einmalige Beitrag zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig – zahlen Sie zu spät, beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zahlungszeitpunkt. Für Folgebeiträge gelten eigene Fristen samt Mahnverfahren, und beim SEPA-Lastschriftmandat zählt der rechtzeitige Einzug am Fälligkeitstag.
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung Folgebeitrag
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Wir werden Sie, auf Ihre Kosten, in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die mit dem Fristablauf verbunden sind.
Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen haben.
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
Bei der Einziehung des Beitrags von einem Konto gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform innerhalb der dort genannten Frist zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag ist zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen; bei Ratenzahlung zählt die erste Rate als erster Beitrag. Zahlen Sie verspätet, greift der Versicherungsschutz erst ab dem Zahlungszeitpunkt, und der Versicherer kann bis zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten – es sei denn, Sie haben die Verzögerung nicht zu vertreten. Bei Folgebeiträgen geraten Sie ohne Mahnung in Verzug; nach einer Zahlungsaufforderung mit mindestens zweiwöchiger Frist kann der Versicherungsschutz entfallen. Beim SEPA-Lastschriftmandat gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Einzug am Fälligkeitstag möglich ist.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag der Rechtsschutzversicherung zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist Ratenzahlung vereinbart, gilt die erste Rate des ersten Jahresbeitrags als erster Beitrag.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem tatsächlichen Zahlungszeitpunkt, und der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Beides gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Welche Folgen hat eine verspätete Zahlung eines Folgebeitrags?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die Verspätung zu vertreten haben. Der Versicherer fordert Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auf und setzt eine Frist von mindestens zwei Wochen. Bleiben Sie danach im Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn in der Aufforderung darauf hingewiesen wurde.
Gilt die Zahlung beim SEPA-Lastschriftmandat als rechtzeitig?
Ja, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen. Sie gilt auch als rechtzeitig, wenn der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht möglich ist und Sie nach einer Aufforderung in Textform innerhalb der genannten Frist zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023