Beim Steuer-Rechtsschutz der MVK Versicherung VVaG greift der Versicherungsschutz nicht erst vor Gericht, sondern schon im Einspruchsverfahren, das einer Klage vorgeschaltet ist. So sind die rechtlichen Interessen bereits in dieser vorgerichtlichen Phase abgesichert.
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Einspruchsverfahren, das einer Klage vorgeschaltet ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Steuer-Rechtsschutz gilt nicht ausschließlich für gerichtliche Verfahren. Auch das Einspruchsverfahren, das vor einer Klage stattfindet, ist mit abgedeckt. Damit besteht bereits in diesem vorgeschalteten Schritt Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen.
Häufige Fragen
Ist das Einspruchsverfahren beim Steuer-Rechtsschutz mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Einspruchsverfahren, das einer Klage vorgeschaltet ist.
Greift der Versicherungsschutz erst vor Gericht?
Nein, er besteht bereits im vorgeschalteten Einspruchsverfahren, also schon vor einer möglichen Klage.
Was ist mit dem vorgeschalteten Verfahren gemeint?
Gemeint ist das Einspruchsverfahren, das der Klage vorausgeht und in dem ebenfalls Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023