Wer von einem anderen Rechtsschutzversicherer zur MVK Versicherung VVaG in den Rechtsschutz wechselt, erfährt hier, wann der neue Versicherer auch für Fälle einsteht, deren Auslöser noch in die Laufzeit des Vorversicherers fiel – etwa wenn ein Rechtsverstoß erst später eintritt oder ein Anspruch verspätet gemeldet wird. Entscheidend ist dabei stets ein lückenloser Versicherungsschutz für das betroffene Risiko.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, in die Vertragslaufzeit eines Vorversicherers fällt und der Verstoß erst während der Vertragslaufzeit dieses Versicherungsvertrages eintritt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht.
Versicherungsschutz besteht ferner, wenn der Versicherungsfall in die Vertragslaufzeit eines Vorversicherers fällt und der Anspruch auf Rechtsschutz später als drei Jahre nach Ende der Vertragslaufzeit eines Vorversicherers gegenüber dem Versicherer geltend gemacht wird. Dies gilt allerdings nur dann, wenn:
- der Versicherungsnehmer die Meldung beim Vorversicherer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat und
- bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht.
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die der Angelegenheit zu Grunde liegende Steuer- oder Abgabefestsetzung während der Laufzeit eines Vorversicherers eingetreten sind oder eingetreten sein sollen und der Verstoß erst während der Vertragslaufzeit dieses Versicherungsvertrages eintritt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht.
Rechtsschutz wird in dem Umfang gewährt, der zum Zeitpunkt des Eintritts des Rechtsschutzfalles beim bisherigen Versicherer bestanden hat. Der Umfang ist jedoch höchstens auf den vom Versicherungsnehmer bei der MVK Versicherung geschlossenen Vertrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn man von einem anderen Rechtsschutzversicherer zur MVK Versicherung gewechselt hat, kann auch für ältere Vorgänge noch Schutz bestehen, solange das betroffene Risiko durchgehend versichert war. Das gilt etwa, wenn der eigentliche Verstoß erst nach dem Wechsel eintritt oder wenn ein Anspruch erst spät geltend gemacht wird und die Meldung beim Vorversicherer nicht schuldhaft versäumt wurde. Auch für den Steuer-Rechtsschutz gelten solche Regelungen. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem früheren Vertrag, jedoch maximal nach dem bei der MVK Versicherung abgeschlossenen Vertrag.
Häufige Fragen
Bin ich nach einem Wechsel zur MVK Versicherung auch für Vorfälle aus der Zeit beim alten Versicherer geschützt?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Fällt zum Beispiel eine Willenserklärung oder Rechtshandlung in die Laufzeit eines Vorversicherers und tritt der Verstoß erst während des jetzigen Vertrages ein, besteht Versicherungsschutz – vorausgesetzt, für das betroffene Risiko bestand lückenloser Versicherungsschutz.
Was gilt, wenn ich einen Anspruch erst mehr als drei Jahre nach Ende des alten Vertrages melde?
Auch dann kann Versicherungsschutz bestehen, wenn der Versicherungsfall in die Laufzeit des Vorversicherers fällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Meldung beim Vorversicherer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat und für das betroffene Risiko lückenloser Versicherungsschutz besteht.
In welchem Umfang wird der Rechtsschutz nach einem Versichererwechsel gewährt?
Der Rechtsschutz wird in dem Umfang gewährt, der zum Zeitpunkt des Eintritts des Rechtsschutzfalles beim bisherigen Versicherer bestanden hat, höchstens jedoch im Umfang des bei der MVK Versicherung geschlossenen Vertrages.
Gilt der Schutz aus der Zeit des Vorversicherers auch im Steuer-Rechtsschutz?
Ja. Wenn die Voraussetzungen für die zugrunde liegende Steuer- oder Abgabefestsetzung während der Laufzeit eines Vorversicherers eingetreten sind und der Verstoß erst während des jetzigen Vertrages eintritt, besteht Versicherungsschutz – sofern für das betroffene Risiko lückenloser Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023