Bei einem wirksamen Widerruf des Rechtsschutzes der MVK Versicherung VVaG endet der Versicherungsschutz, und der Versicherer erstattet den Beitragsanteil für die Zeit nach Zugang des Widerrufs, sofern der Versicherungsnehmer einem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat. Der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfallende Beitragsanteil darf einbehalten werden, und Rückzahlungen erfolgen spätestens innerhalb von 30 Tagen.
Bei einem wirksamen Widerruf endet der Versicherungsschutz. Haben Sie zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, erstatten wir Ihnen den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.
Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dieser Betrag berechnet sich wie folgt: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, mal 1/360 des Jahresbeitrages. Die Erhebung behalten wir uns vor.
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben sind.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Vertrag wirksam widerrufen, endet der Versicherungsschutz. Hat man dem Beginn des Schutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt, bekommt man den Beitrag für die Zeit nach dem Widerruf zurück; für die Tage, an denen bereits Schutz bestand, kann der Versicherer einen tageweise berechneten Anteil einbehalten. Rückzahlungen erfolgen spätestens innerhalb von 30 Tagen. Begann der Schutz erst nach der Widerrufsfrist, müssen erhaltene Leistungen und gezogene Nutzungen wie Zinsen zurückgegeben werden.
Häufige Fragen
Bekomme ich meine Beiträge nach einem Widerruf zurück?
Wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, erstattet der Versicherer den Beitragsanteil, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.
Wie wird der einbehaltene Beitragsanteil berechnet?
Der Betrag ergibt sich aus der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert mit 1/360 des Jahresbeitrages. Die Erhebung behält sich der Versicherer vor.
Wann erhalte ich die Rückzahlung?
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Was passiert, wenn der Versicherungsschutz erst nach der Widerrufsfrist beginnt?
In diesem Fall führt ein wirksamer Widerruf dazu, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen wie Zinsen herauszugeben sind.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023