Wenn die MVK Versicherung VVaG im Rechtsschutz eine E-Mailadresse vom Versicherungsnehmer oder dessen Bevollmächtigten erhalten hat, darf sie mit ihm elektronisch kommunizieren. Ändern sich die Kommunikationsdaten, müssen diese unverzüglich gemeldet werden.
Die MVK Versicherung behält sich vor, mit dem Versicherungsnehmer in elektronischer Form zu kommunizieren. Voraussetzung ist, dass ihr eine E-Mailadresse durch den Versicherungsnehmer oder dessen Bevollmächtigten überlassen wurde.
Ändern sich die Kommunikationsdaten, so sind diese der MVK Versicherung unverzüglich zu melden.
Was bedeutet das konkret?
Hat der Versicherungsnehmer oder eine bevollmächtigte Person der MVK Versicherung eine E-Mailadresse mitgeteilt, kann die Kommunikation elektronisch erfolgen. Der Versicherungsnehmer ist außerdem verpflichtet, Änderungen seiner Kommunikationsdaten ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.
Häufige Fragen
Darf die MVK Versicherung mir E-Mails statt Briefe schicken?
Ja, die MVK Versicherung behält sich vor, elektronisch zu kommunizieren, sofern ihr eine E-Mailadresse durch den Versicherungsnehmer oder dessen Bevollmächtigten überlassen wurde.
Was muss ich tun, wenn sich meine E-Mailadresse ändert?
Änderungen der Kommunikationsdaten sind der MVK Versicherung unverzüglich zu melden.
Wer kann die E-Mailadresse an die Versicherung übermitteln?
Die E-Mailadresse kann durch den Versicherungsnehmer selbst oder durch dessen Bevollmächtigten überlassen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023