Bei der Rechtsschutzversicherung der MVK Versicherung VVaG fallen im Fall von Beitragsrückständen 5 Euro je Mahnung an, und bei Rückläufern im Lastschriftverfahren können die Bankgebühren in Rechnung gestellt werden. Für die Antragsbearbeitung entstehen keine weiteren Kosten, und besondere Telekommunikationsgebühren werden bei der jeweiligen Telefonnummer ausgewiesen.
Bei Beitragsrückständen berechnet der Versicherer 5 Euro je Mahnung.
Kommt es zu Rückläufern im Lastschriftverfahren, behält sich der Versicherer vor, dem Versicherungsnehmer die Bankgebühren in Rechnung zu stellen.
Weitere Gebühren oder Kosten, zum Beispiel für die Antragsbearbeitung, werden nicht erhoben.
Fallen besondere Kosten für Telekommunikationsgebühren an, die über die normalen Telefonkosten hinausgehen, so werden diese bei der jeweiligen Telefonnummer angegeben.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Beitrag nicht rechtzeitig zahlt, muss pro Mahnung mit 5 Euro rechnen. Scheitert eine Lastschrift, können zusätzlich die anfallenden Bankgebühren berechnet werden. Sonstige Kosten, etwa für die Bearbeitung des Antrags, entstehen dagegen nicht. Nur wenn besondere Telekommunikationskosten über die üblichen Telefonkosten hinausgehen, werden diese bei der betreffenden Telefonnummer kenntlich gemacht.
Häufige Fragen
Was kostet eine Mahnung bei Beitragsrückstand?
Bei Beitragsrückständen werden 5 Euro je Mahnung berechnet.
Muss ich bei einer geplatzten Lastschrift mit Zusatzkosten rechnen?
Ja, bei Rückläufern im Lastschriftverfahren behält sich der Versicherer vor, die Bankgebühren in Rechnung zu stellen.
Fallen Gebühren für die Antragsbearbeitung an?
Nein, weitere Gebühren oder Kosten wie zum Beispiel für die Antragsbearbeitung werden nicht erhoben.
Wie erfahre ich von besonderen Telefonkosten?
Falls besondere Kosten für Telekommunikationsgebühren anfallen, die über die normalen Telefonkosten hinausgehen, werden diese bei der jeweiligen Telefonnummer angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023