Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten bietet die MVK Versicherung VVaG im Rechtsschutz Versicherungsschutz im privaten Bereich, wobei bestimmte Rechtsgebiete wie Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie das Hochschulrecht ausgeschlossen sind und eine Wartezeit von drei Monaten gilt.
Versicherungsschutz besteht im privaten Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit:
- Angelegenheiten aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
- Angelegenheiten aus dem Hochschulrecht
- dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Angelegenheiten zum Schutz der natürlichen Umwelt und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme (Umweltrecht)
Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz deckt im privaten Bereich die Durchsetzung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten ab, sofern es sich nicht um verkehrsrechtliche Angelegenheiten handelt. Bestimmte Rechtsgebiete sind vom Schutz ausgenommen, darunter Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Hochschulrecht, Wohnungs- und Grundstücksangelegenheiten sowie das Umweltrecht. Zudem muss eine Wartezeit von drei Monaten beachtet werden.
Häufige Fragen
Vor welchen Gerichten greift der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt im privaten Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Welche Bereiche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Schutz besteht bei Angelegenheiten aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, aus dem Hochschulrecht, beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie bei Angelegenheiten zum Schutz der natürlichen Umwelt und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme (Umweltrecht).
Gibt es eine Wartezeit?
Ja, es gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Sind verkehrsrechtliche Angelegenheiten mitversichert?
Nein, der Versicherungsschutz besteht ausdrücklich für nicht verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023