Rechtsschutz der MVK Versicherung VVaG in der Sparte Rechtsschutz gilt, wenn rechtliche Interessen in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira wahrgenommen werden und dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist. Außerhalb dieses Bereichs werden bei Aufenthalten von höchstens drei Monaten Kosten bis 100.000 Euro getragen, ebenso bei Internet-Rechtsschutzfällen.
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem der folgenden Bereiche erfolgt:
- Europa
- den Anliegerstaaten des Mittelmeeres
- auf den Kanarischen Inseln
- auf Madeira
Zusätzlich muss ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig sein. Dies gilt auch, wenn eine Zuständigkeit bestünde, sofern ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb dieses Geltungsbereiches trägt der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro. Voraussetzung ist, dass der Rechtsschutzfall während eines Aufenthaltes eintritt, der längstens drei Monate dauert und nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit steht.
In diesem Fall besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Bei Internet-Rechtsschutzfällen beträgt die Höchstgrenze der zu tragenden Kosten ebenfalls 100.000 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt in erster Linie in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira, sofern dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist. Reisen Sie darüber hinaus, sind Sie bei vorübergehenden Aufenthalten von höchstens drei Monaten dennoch abgesichert, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro und nicht bei Grundstücks- oder Timesharing-Angelegenheiten. Dieselbe Höchstgrenze von 100.000 Euro gilt auch für Internet-Rechtsschutzfälle.
Häufige Fragen
In welchen Regionen gilt der Rechtsschutz grundsätzlich?
Der Rechtsschutz besteht, soweit rechtliche Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira wahrgenommen werden und dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist oder wäre.
Bin ich auch außerhalb des normalen Geltungsbereichs versichert?
Ja, für Rechtsschutzfälle, die während eines höchstens drei Monate dauernden Aufenthalts eintreten, der nicht mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt, werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro getragen.
Gibt es außerhalb des Geltungsbereichs Ausnahmen vom Versicherungsschutz?
Ja, es besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Welche Höchstgrenze gilt bei Internet-Rechtsschutzfällen?
Bei Internet-Rechtsschutzfällen beträgt die Höchstgrenze der zu tragenden Kosten ebenfalls 100.000 Euro.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023