Bei der MVK Versicherung VVaG im Rechtsschutz kann der Rechtsschutz abgelehnt werden, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder mutwillig ist – also der Kostenaufwand in grobem Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Wer der Ablehnung nicht zustimmt, kann über den Stichentscheid eine bindende anwaltliche Stellungnahme herbeiführen, wobei bestimmte Mitwirkungsfristen einzuhalten sind.
Der Versicherer oder das Schadenabwicklungsunternehmen kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn
- in einem der genannten Leistungsfälle die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder
- die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwillig ist.
Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
Hat der Versicherer oder das Schadenabwicklungsunternehmen seine Leistungspflicht verneint und stimmt der Versicherungsnehmer dieser Auffassung nicht zu, kann er den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, gegenüber dem Versicherer eine begründete Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme soll darlegen, ob die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, sie weicht offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich ab.
Der Versicherer oder das Schadenabwicklungsunternehmen kann dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens einem Monat setzen. Innerhalb dieser Frist hat der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die Beweismittel anzugeben, damit dieser die Stellungnahme abgeben kann. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz.
Der Versicherer oder das Schadenabwicklungsunternehmen ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Rechtsschutz verweigern, wenn eine rechtliche Auseinandersetzung aussichtslos oder mutwillig erscheint – letzteres, wenn die zu erwartenden Kosten in grobem Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Wer damit nicht einverstanden ist, kann seinen Anwalt auf Kosten des Versicherers eine begründete Stellungnahme abgeben lassen; diese ist für beide Seiten bindend, sofern sie nicht erheblich von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage abweicht. Der Versicherer kann dafür eine Frist von mindestens einem Monat setzen, in der der Anwalt über die Sachlage informiert werden muss.
Häufige Fragen
Aus welchen Gründen kann der Rechtsschutz abgelehnt werden?
Der Rechtsschutz kann abgelehnt werden, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn sie mutwillig ist. Die Ablehnung muss dem Versicherungsnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt werden.
Wann gilt eine Rechtsverfolgung als mutwillig?
Mutwilligkeit liegt vor, wenn der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Ablehnung nicht einverstanden bin?
Sie können Ihren tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzugeben, ob die Rechtsverfolgung angemessen und hinreichend erfolgversprechend ist. Diese Entscheidung ist für beide Seiten bindend, es sei denn, sie weicht offenbar erheblich von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab.
Was passiert, wenn ich den Anwalt nicht rechtzeitig informiere?
Der Versicherer kann eine Frist von mindestens einem Monat setzen, in der Sie den Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und die Beweismittel angeben müssen. Kommen Sie dem nicht fristgerecht nach, entfällt der Versicherungsschutz; auf diese Rechtsfolge muss der Versicherer ausdrücklich hinweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023