Wer bei der MVK Versicherung VVaG einen Rechtsschutzvertrag beantragt, gibt mit dieser Erklärung sein Einverständnis, dass seine Gesundheitsdaten aus dem Antrag und aus künftigen Mitteilungen erhoben, gespeichert und genutzt werden dürfen – allerdings nur, soweit dies für die Antragsprüfung sowie für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Versicherungsvertrags erforderlich ist.
Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die MVK Versicherung VVaG
Ich willige ein, dass die MVK Versicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt.
Dies gilt, soweit es für folgende Zwecke erforderlich ist:
- zur Antragsprüfung
- zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrags
Was bedeutet das konkret?
Mit dieser Einwilligung erlaubt der Versicherungsnehmer der MVK Versicherung, die im Antrag und später gemachten Angaben zur Gesundheit zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Das ist jedoch auf das begrenzt, was zur Prüfung des Antrags und zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags notwendig ist.
Häufige Fragen
Wozu darf die MVK Versicherung meine Gesundheitsdaten verwenden?
Die Daten dürfen erhoben, gespeichert und genutzt werden, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Versicherungsvertrags erforderlich ist.
Betrifft die Einwilligung nur die Angaben im Antrag?
Nein. Sie erfasst sowohl die im Antrag als auch die künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten.
Gilt die Nutzung der Daten unbegrenzt?
Nein, sie ist auf das beschränkt, was für die genannten Zwecke erforderlich ist – also Antragsprüfung sowie Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023