Ein Rechtsschutzvertrag bei der MVK Versicherung VVaG kommt zustande, wenn Ihre und unsere Vertragserklärungen inhaltlich übereinstimmen und Sie nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens zum vereinbarten Versicherungsbeginn, und ohne gezahlten Erstbeitrag besteht bei einem Versicherungsfall keine Leistungspflicht.
Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (Willenserklärungen) zustande. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Weichen der Vertrag von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen ab, sind diese Abweichungen gesondert in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt. Dazu gehören auch die entsprechende Belehrung und die Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen.
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist. Er beginnt jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn, der in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten angegeben ist. Ihr Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags angenommen haben oder wenn wir Ihre Annahmeerklärung zu unserem Antrag erhalten haben. Ist der Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht bezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
Vorbehaltlich Ihres Widerrufsrechts sind wir berechtigt, Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags bis zum Ablauf von einem Monat anzunehmen. Diese Annahmefrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
Der Versicherungsschutz kann auch aufgrund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten, zum Beispiel weil noch Einzelheiten der Vertragsgestaltung zu klären sind. Diese vorläufige Deckungszusage ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag. Er endet insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder mit Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz.
Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen in Textform zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen zum Widerrufsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag entsteht, sobald Ihre und die Erklärung des Versicherers übereinstimmen und Sie nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Schutz startet frühestens zum vereinbarten Versicherungsbeginn; ist der erste Beitrag noch nicht gezahlt, muss der Versicherer bei einem Versicherungsfall nicht leisten. In manchen Fällen kann der Schutz schon vorab über eine vorläufige Deckungszusage gelten, die später vom endgültigen Vertrag abgelöst wird.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich im Rechtsschutz versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen ist, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn, der in den Allgemeinen Vertragsdaten steht.
Was passiert, wenn ich den Erstbeitrag noch nicht gezahlt habe?
Ist der Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht bezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
Wie lange kann der Versicherer meinen Antrag annehmen?
Der Versicherer ist berechtigt, Ihren Antrag bis zum Ablauf von einem Monat anzunehmen. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Ja, Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen in Textform zu widerrufen. Einzelheiten stehen in den Informationen zum Widerrufsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023