Wer im Rechtsschutz der MVK Versicherung VVaG personenbezogene Daten erhalten kann, reicht von Rückversicherern im In- und Ausland über andere Versicherer und den betreuenden Vermittler bis hin zu Unternehmen der eigenen Gruppe, externen Dienstleistern, zentralen Hinweissystemen der Fachverbände, Auskunfteien zur Bonitätsprüfung sowie Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten. Die Weitergabe erfolgt jeweils nur, soweit sie zur Vertragserfüllung oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Im Interesse der Versicherungsnehmer wird stets auf einen Ausgleich der übernommenen Risiken geachtet. Deshalb wird in vielen Fällen ein Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland abgegeben. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben, etwa zum Risiko und zum Risikozuschlag sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
Ihre Daten werden an den Rückversicherer nur übermittelt, soweit dies für die Erfüllung des Versicherungsvertrags mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung der berechtigten Interessen erforderlichen Umfang. Nähere Informationen zum eingesetzten Rückversicherer können Sie unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern.
Datenübermittlung an andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherungsnehmer bei Antragstellung, bei jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören zum Beispiel frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern und eventuelle Widersprüche in den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern, nämlich bei:
- Doppelversicherungen
- gesetzlichem Forderungsübergang
- Teilungsabkommen
Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder zum Schaden, etwa Schadenhöhe und Schadentag.
Vermittler
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Diese Daten werden an den Sie betreuenden Vermittler übermittelt, soweit dieser die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungsangelegenheiten benötigt.
Datenverarbeitung inner- und außerhalb der Unternehmensgruppe
Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz und Service anbieten zu können, wird in einer Unternehmensgruppe zusammengearbeitet. Zur Kostenersparnis können dabei einzelne Bereiche zentralisiert werden, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So kann zum Beispiel Ihre Adresse nur einmal gespeichert werden, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. Auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl – also Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten – können in einer zentralen Datensammlung geführt werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden.
Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt gebucht werden. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung", bei der die Vorschriften der DS-GVO zu beachten sind.
Externe Dienstleister
Zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten werden zum Teil externe Dienstleister beauftragt. Eine Auflistung der eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der beiliegenden Dienstleisterliste entnehmen.
Zentrale Hinweissysteme
Bei der Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme.
Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Verband der Schadenversicherer sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiele:
- Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs.
- Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, bei Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, bei außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder bei Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.
Bonitätsauskunft und Adressvalidierung
Soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen notwendig ist, werden bei Auskunfteien (zum Beispiel Creditreform AG, CRIF Bürgel GmbH, infoscore Consumer Data GmbH) Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens abgefragt.
Zum Zweck der Bonitätsprüfung werden Ihre Daten (Name, Adresse und gegebenenfalls Geburtsdatum) an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden (nachfolgend ICD) übermittelt; dies dient dem Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DS-GVO. Übermittlungen auf dieser Grundlage dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen zur ICD im Sinne des Art. 14 EU-DS-GVO – also zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung usw. – finden Sie in der Anlage oder unter https://finance.arvato.com/icdinfoblatt.
Darüber hinaus werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO zur Wahrung berechtigter Interessen Informationen zu Ihren Adressdaten (gegebenenfalls Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und Ihre Bonität geprüft. Hierfür wird mit der Regis24 GmbH, Wallstr. 58, 10179 Berlin zusammengearbeitet, von der zu diesen Zwecken Daten bezogen bzw. an die Daten übermittelt werden. Die Informationen gemäß Art. 14 DS-GVO zu der bei der Regis24 GmbH stattfindenden Datenverarbeitung erhalten Sie unter www.regis24.de/informationen.
Weitere Empfänger
Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermittelt werden, etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (zum Beispiel Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt zeigt, an wen Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben werden können und warum. Empfänger sind unter anderem Rückversicherer, andere Versicherer, Ihr Vermittler, Unternehmen der eigenen Gruppe, externe Dienstleister, zentrale Hinweissysteme der Fachverbände sowie Auskunfteien zur Bonitäts- und Adressprüfung. Die Weitergabe geschieht nur, soweit sie zur Vertragserfüllung, zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Zusätzlich können Daten an Behörden gehen, wenn gesetzliche Mitteilungspflichten bestehen.
Häufige Fragen
Warum gibt der Versicherer meine Daten an Rückversicherer weiter?
Weil ein Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland abgegeben wird. Diese benötigen versicherungstechnische Angaben, etwa zum Risiko und Risikozuschlag, im Einzelfall auch Ihre Personalien. Die Übermittlung erfolgt nur, soweit sie zur Erfüllung des Vertrags oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
In welchen Fällen tauschen Versicherer untereinander personenbezogene Daten aus?
Ein Datenaustausch zwischen Versicherern kann erfolgen, um Versicherungsmissbrauch zu verhindern und Widersprüche bei Schadenfeststellungen zu klären, sowie bei Doppelversicherungen, gesetzlichem Forderungsübergang und Teilungsabkommen. Weitergegeben werden dabei etwa Name, Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.
Welche Auskunfteien werden für die Bonitätsprüfung eingesetzt?
Es können Auskunfteien wie die Creditreform AG, CRIF Bürgel GmbH und infoscore Consumer Data GmbH befragt werden. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Adresse und gegebenenfalls das Geburtsdatum an die infoscore Consumer Data GmbH übermittelt; für Adressdaten und Bonität wird zudem mit der Regis24 GmbH zusammengearbeitet.
Können meine Daten auch an Behörden weitergegeben werden?
Ja. Personenbezogene Daten können an weitere Empfänger übermittelt werden, etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten, zum Beispiel an Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023