Wer bei der MVK Versicherung VVaG eine Rechtsschutzversicherung abschließt, willigt ein, dass Bonitäts- und Zahlungsdaten bei Auskunfteien eingeholt werden dürfen – etwa zur Risikobeurteilung, zur Prüfung der Leistungspflicht und zur Vertragsverwaltung. Erfasst werden das allgemeine Zahlungsverhalten sowie eine als Scorewert zusammengefasste Einschätzung der Zahlungsfähigkeit, wobei die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufbar ist.
Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken, die Prüfung der Leistungspflicht und die Vertragsverwaltung können auch Daten zur Bonität oder aus Scoringverfahren erforderlich sein. Die MVK Versicherung VVaG benötigt hierzu Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ich willige ein, dass die MVK Versicherung bei Vertragsabschluss, im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie bei Zahlungsverzug Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten von einer Auskunftei (z. B. Bürgel, Infoscore, Creditreform) einholt und nutzt.
Ebenso willige ich ein, dass zum gleichen Zweck von der informa HIS GmbH oder ggf. weiteren vergleichbaren Unternehmen eine in einem Scorewert zusammengefasste Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit eingeholt und genutzt wird. Dieser Scorewert wird auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugt, die auf Erfahrungswerten beruhen. Insoweit entbinde ich die für die MVK Versicherung VVaG tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.
Was bedeutet das konkret?
Die MVK Versicherung darf Informationen zur Zahlungsfähigkeit und zum Zahlungsverhalten bei Auskunfteien einholen, um Risiken zu beurteilen, die Leistungspflicht zu prüfen und den Vertrag zu verwalten. Dazu gehört auch ein Scorewert, der auf mathematisch-statistischen Verfahren beruht. Für all das ist die Einwilligung und Schweigepflichtentbindung des Versicherungsnehmers nötig. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Häufige Fragen
Wozu darf die MVK Versicherung Bonitätsdaten abfragen?
Zur Beurteilung der zu versichernden Risiken, zur Prüfung der Leistungspflicht und zur Vertragsverwaltung dürfen Daten zur Bonität oder aus Scoringverfahren eingeholt werden.
Kann ich meine Einwilligung zur Abfrage bei Auskunfteien zurücknehmen?
Ja. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Was wird bei den Auskunfteien konkret abgefragt?
Eingeholt und genutzt werden Informationen über das allgemeine Zahlungsverhalten sowie eine in einem Scorewert zusammengefasste Einschätzung der Zahlungsfähigkeit, die auf mathematisch-statistischen Verfahren beruht.
In welchen Situationen werden diese Informationen eingeholt?
Bei Vertragsabschluss, im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie bei Zahlungsverzug.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023