Wann und an wen die MVK Versicherung VVaG im Rechtsschutz Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten außerhalb des Unternehmens weitergibt, hängt von klaren Voraussetzungen ab: Externe Dienstleister werden vertraglich auf Datenschutz verpflichtet und in einer Dienstleisterliste geführt, selbstständige Vermittler erhalten Gesundheitsdaten nur in bestimmten Fällen, und bei nicht zustande gekommenem Vertrag werden die Daten aus der Risikoprüfung bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Antragstellung gespeichert.
Die nachfolgend genannten Stellen werden vertraglich zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit verpflichtet.
Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)
Bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, führt der Versicherer nicht selbst durch. Die Erledigung wird stattdessen einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle übertragen.
Über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für den Versicherer erheben, verarbeiten oder nutzen, wird eine fortlaufend aktualisierte Liste (Dienstleisterliste) geführt. Darin sind auch die übertragenen Aufgaben angegeben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann außerdem im Internet eingesehen werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an die in der Liste genannten Stellen und deren Verwendung durch diese Stellen wird Ihre Einwilligung benötigt.
Sie willigen ein, dass die MVK Versicherung VVaG Ihre Gesundheitsdaten an die in der Liste genannten Stellen übermittelt. Die Gesundheitsdaten dürfen dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die MVK Versicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinden Sie die Mitarbeiter der MVK Versicherung VVaG und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
Grundsätzlich werden keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weitergegeben. In den folgenden Fällen kann es aber dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder nach § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden:
- Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann (zum Beispiel Annahme mit Risikozuschlag oder Ausschluss bestimmter Risiken).
- Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden.
- Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten werden Sie bei einem solchen Wechsel informiert und auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Sie willigen ein, dass die MVK Versicherung VVaG Ihre Gesundheitsdaten und sonstige nach § 203 StGB geschützte Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für Sie zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.
Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt
Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, werden Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten gespeichert – für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Die Speicherung erfolgt bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung.
Sie willigen ein, dass die MVK Versicherung VVaG Ihre Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann Ihre Gesundheitsdaten und weitere besonders geschützte Daten in bestimmten Fällen auch an Stellen außerhalb des Unternehmens weitergeben – etwa an beauftragte Dienstleister, die vertraglich zum Datenschutz verpflichtet und in einer Liste erfasst sind. An selbstständige Vermittler gelangen solche Daten nur ausnahmsweise, etwa zur Beratung oder beim Wechsel des betreuenden Vermittlers, wobei Sie vorab informiert werden und widersprechen können. Kommt ein Vertrag nicht zustande, werden die Daten aus der Risikoprüfung bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Antragstellung gespeichert. Für diese Vorgänge geben Sie jeweils Ihre Einwilligung.
Häufige Fragen
Wie erfahre ich, welche externen Stellen meine Gesundheitsdaten verarbeiten?
Der Versicherer führt eine fortlaufend aktualisierte Dienstleisterliste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die Gesundheitsdaten für ihn erheben, verarbeiten oder nutzen, samt der übertragenen Aufgaben. Die gültige Liste ist der Einwilligungserklärung als Anlage beigefügt und kann zusätzlich im Internet eingesehen werden.
Bekommen selbstständige Vermittler meine Gesundheitsdaten?
Grundsätzlich werden keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weitergegeben. Ausnahmen bestehen nur zu vertragsbezogenen Beratungszwecken, für den Vermittler, der den Vertrag vermittelt hat, sowie bei einem Wechsel des betreuenden Vermittlers – dann werden Sie vorab informiert und auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Was passiert mit meinen Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt?
Die im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten werden für den Fall einer erneuten Antragstellung gespeichert, und zwar bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung.
Muss ich der Weitergabe meiner Gesundheitsdaten zustimmen?
Ja, für die Weitergabe an die in der Dienstleisterliste genannten Stellen, für die Übermittlung an den zuständigen selbstständigen Vermittler in den genannten Fällen sowie für die Speicherung bei nicht zustande gekommenem Vertrag wird jeweils Ihre Einwilligung benötigt. Soweit erforderlich, entbinden Sie die betroffenen Mitarbeiter zudem von ihrer Schweigepflicht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023