Wer bei der MVK Versicherung VVaG einen Rechtsschutz- bzw. Unfallversicherungsvertrag abschließen möchte, muss dem Umgang mit seinen Gesundheitsdaten zustimmen und die Schweigepflicht entbinden, weil Versicherungsvertragsgesetz und Datenschutzvorschriften allein keine ausreichende Grundlage bieten. Ohne diese Erklärungen ist ein Vertragsabschluss in der Regel nicht möglich; ausgenommen ist die Datennutzung für Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung.
Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die MVK Versicherung VVaG daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en).
Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigen wir ferner Ihre Schweigepflichtentbindung. Nur so dürfen wir Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten – wie zum Beispiel den Inhalt des Versicherungsvertrags – an andere Stellen weiterleiten, etwa an Partner zur Schadenregulierung oder an Assistancegesellschaften.
Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie für die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags bei uns unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Dies gilt nicht für die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung.
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten durch die MVK Versicherung VVaG selbst sowie bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der MVK Versicherung VVaG, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Darüber hinaus betrifft die Erklärung die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung.
Die Erklärungen gelten auch für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.
Bei Bedarf werden wir darüber hinaus eine auf den Einzelfall bezogene Einwilligung bei Ihnen einholen, zum Beispiel zur Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung oder zur Prüfung der Leistungspflicht.
Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die MVK Versicherung VVaG
Was bedeutet das konkret?
Damit die MVK Versicherung VVaG Ihre Gesundheitsdaten für Antrag und Vertrag nutzen darf, brauchen Sie eine datenschutzrechtliche Einwilligung, weil die gesetzlichen Vorschriften allein dafür nicht ausreichen. Zusätzlich ist eine Schweigepflichtentbindung nötig, damit besonders geschützte Daten an Stellen wie Schadenregulierungspartner oder Assistancegesellschaften weitergegeben werden dürfen. Ohne diese Erklärungen kommt ein Vertrag in der Regel nicht zustande – ausgenommen ist die Datennutzung für Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung. Die Erklärungen gelten auch für gesetzlich vertretene Personen wie Kinder, die die Tragweite noch nicht erkennen können.
Häufige Fragen
Warum reicht das Datenschutzrecht allein nicht aus, damit die MVK meine Gesundheitsdaten verarbeiten darf?
Versicherungsvertragsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz und andere Datenschutzvorschriften bieten keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Deshalb benötigt die MVK Versicherung VVaG Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung.
Was passiert, wenn ich die Einwilligung und die Schweigepflichtentbindung nicht abgebe?
Diese Erklärungen sind für die Antragsprüfung sowie für Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags unentbehrlich. Ohne sie ist der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich. Ausgenommen ist die Datennutzung für werbliche Zwecke sowie Markt- und Meinungsforschung.
Wofür wird die Schweigepflichtentbindung konkret benötigt?
Als Unternehmen der Unfallversicherung darf die MVK Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, etwa den Inhalt des Vertrags, nur mit Ihrer Schweigepflichtentbindung an andere Stellen wie Partner zur Schadenregulierung oder Assistancegesellschaften weiterleiten.
Gelten die Erklärungen auch für meine Kinder?
Ja, die Erklärungen gelten auch für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite der Einwilligung nicht erkennen und deshalb keine eigenen Erklärungen abgeben können.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023