Beim Rechtsschutz der MVK Versicherung VVaG endet das Widerrufsrecht, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt wurde – und zwar sowohl von seiner Seite als auch vonseiten des Versicherers, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
Das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers erlischt, wenn der Vertrag auf seinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist. Das gilt, wenn sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag vollständig erfüllt haben, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass der Vertrag sofort umgesetzt wird, und beide Seiten ihre vertraglichen Pflichten schon vollständig erfüllt haben, können Sie den Vertrag danach nicht mehr widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem die vollständige Erfüllung eingetreten ist.
Häufige Fragen
Wann kann ich meinen Vertrag nicht mehr widerrufen?
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor Sie das Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Welche Voraussetzung muss für das Erlöschen des Widerrufsrechts erfüllt sein?
Die vollständige Erfüllung des Vertrags muss auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erfolgen und sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer abgeschlossen sein.
Reicht es, dass nur eine Vertragspartei erfüllt hat, damit das Widerrufsrecht endet?
Nein, der Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt sein, damit das Widerrufsrecht erlischt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023