Für Rechtsschutzverträge der MVK Versicherung VVaG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und der Text legt fest, welche Gerichte bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig sind – je nachdem, ob der Versicherungsnehmer oder der Versicherer klagt und wo der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthalt liegt.
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz des Unternehmens des Versicherers oder seiner Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist,
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Auf den Versicherungsvertrag wird deutsches Recht angewendet. Wenn Sie gegen den Versicherer klagen, können Sie zwischen mehreren Gerichten wählen: dem Gericht am Unternehmens- oder Niederlassungssitz sowie dem Gericht an Ihrem Wohnort beziehungsweise Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt. Klagt umgekehrt der Versicherer gegen Sie, ist das Gericht an Ihrem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Vor welchem Gericht kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie können am Gericht des Unternehmenssitzes oder der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung klagen oder am Gericht Ihres Wohnorts. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Zuständig ist das Gericht Ihres Wohnorts. Ohne festen Wohnsitz ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023