Bei der MVK Versicherung VVaG übernimmt der Rechtsschutz die Leistungen, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Versicherungsnehmer oder Versichertem nötig sind – und zwar im vereinbarten Umfang. Welcher Leistungsumfang gilt, ergibt sich aus Versicherungsantrag, Versicherungsschein und dessen Nachträgen sowie aus den Beschreibungen in den Versicherungsbedingungen.
Der Versicherer erbringt die Leistungen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlich sind. Diese Leistungen werden im vereinbarten Umfang erbracht (Rechtsschutz).
Der ausgewählte Umfang der Leistungen ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbart. Er ist zudem in diesen Versicherungsbedingungen beschrieben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sorgt dafür, dass die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten wahrgenommen werden können, und erbringt dafür die erforderlichen Leistungen. Wie umfangreich dieser Rechtsschutz ausfällt, richtet sich nach dem, was individuell vereinbart wurde. Maßgeblich sind dafür der Versicherungsantrag, der Versicherungsschein mit seinen Nachträgen sowie die Beschreibungen in den Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Was leistet die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich?
Der Versicherer erbringt die Leistungen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlich sind – im vereinbarten Umfang.
Wo ist festgelegt, welchen Leistungsumfang ich habe?
Der ausgewählte Umfang der Leistungen ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbart und außerdem in den Versicherungsbedingungen beschrieben.
Für wen werden die rechtlichen Interessen wahrgenommen?
Die Leistungen dienen der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023